Die Gemeinde Mettmenstetten aus dem Säuliamt hat einen – man kann es leider nicht anders ausdrücken – schweinischen Entscheid getroffen. Sie hat sich geweigert einer geistig behinderten Frau das schweizerische Bürgerrecht zu geben, da der Gemeinde dadurch rund 100000 SFR Sozialkosten erwachsen würden.
Das Bundesgericht verlang nun die Einbürgerung dieser 22-jährigen, geistig behinderten Frau, die mit ihrer Mutter als 9-jähriges Kind von Angola aus in die Schweiz gekommen ist und heute in einer geschützten Werkstatt arbeitet.
Das Bundesgericht hält laut NZZ fest: «dass die betroffene Gemeinde Mettmenstetten ein legitimes Interesse an gesunden Finanzen hat und sich aus diesem Grund gegen die Übernahme von jährlichen Sozialhilfekosten in Höhe von rund 100000 Franken zu wehren versucht. Da die Bürgerrechtskandidatin indes seit 13 Jahren in der Schweiz lebt, müsste ihr früher oder später eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, weshalb die Gemeinde die Fürsorgekosten so oder anders einmal übernehmen muss. Sodann ist lauf dem Urteil aus Lausanne im Auge zu behalten, dass die Kosten zur Zeit vom Bund getragen werden. Die Einbürgerung von der Frage abhängig zu machen, aus welcher Kasse die Unterstützung geleistet wird, erscheint dem höchsten Gericht unter dem Aspekt der Menschenwürde als stossend».
Klickt man auf die Webseite der Gemeinde Mettmenstetten so wird man dort so empfangen:
«Willkommen! Liebe Besucherin, lieber Besucher. Grüezi und herzlich willkommen - seien Sie unser Gast - seien Sie bei uns zu Hause». Das gilt offenbar nur in der virtuellen Welt des Internet.