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Es wird gezeigt, dass es China gelungen ist, die so genannte Bevölkerungsexplosion zu stoppen und eine demographische Entwicklung einzuschlagen, die derjenigen der Schweiz gleicht. «Bloss die Altervorsorge muss noch angepasst werden», was sich leicht sagen, aber schwer tun lässt. Der Artikel weisst darauf hin, dass die chinesische Bevölkerungspolitik internation vielleicht die erfolgreichste überhaupt ist, dass sie aber aufgrund ihrer scheusslichen Zwangsmassnahmen auch sehr umstritten ist. Wer mehr als ein Kind will, muss eine Strafe bezahlen, die sich ungefähr in der Höhe eines durchschnittlichen Jahreslohnes bewegt. Aber dann wird auch festgestellt:
«Die Ein-Kind-Politik ist längst differenzierter als ihr Name suggeriert. Das Gebot nur ein Kind zu haben, gilt nur für «normale» Städter. Ein weiteres gebären darf, wer ein behindertes Kind zur Welt bringt oder wer sein Kind verloren hat. Angehörige ethnischer Minderheiten können seit je 2 Kinder haben. In 5 ländlich geprägten der insgesamt 31 Gebeitseinheiten auf dem Festland haben heute Familien grundsätzlich das Recht zwei Kinder zu kriegen. Im Autonomen Verwaltungsgebiet Tibet gilt die Bevölkerungspolitik nur als Empfehlen. Ferner dürfen in ganz China städtische Paare, bei denen beide Elternteile aus einer Ein-Kind-Familie stammen, zwei Kinder haben. Ausserdem steht in 19 Regionen Chinas allen Familien ein zweites Kind zu, deren erstes Kind ein Mädchen ist. Damit sollen Familien davon abgehalten werden, Schwangerschaften abzubrechen, wenn das Baby ein Mädchen ist. Pränatale Geschlechtsbestimmung ist in China streng verborten, doch in ländlichen Gegenden wurden im Jahr 2007 dennoch auf 100 Mädchen 123 Knaben geboren».
Was sich hier so liest als Ausdruck einer administrativen Rationalität ist die Beschreibung einer eugenischen Politik, auch wenn sie sich so nicht nennen mag, und keiner sie so nennen will. Gezeigt wird der Übergang einer auf der familiären Solidarität aufbauenden Gesellschaft in ein auf Lohnarbeit aufbauende Gesellschaft, die allerdings so etwas wie einen Sozialstaat nicht kennt, da einer ihrer zentralen Pfeiler, die Altersvorsorge, «noch nicht» aufgebaut worden ist. Die diktatorischen Eingriffe des Staats in das Leben der Menschen haben die Fertilitätsrate unter das aktuelle Reproduktions niveau sinken lassen. Die chinesische Bevölkerung bewegt sich also heute auf einem Aussterbepfad. Auch dieses Wort kann man monieren, sind doch alle froh, wenn es weniger Chinesen gibt. Nur in unserer Tendenz immer alles linear fortzudenken bleibt es eben dabei, dass ein Volk ausstirbt, wenn die Fertilitätsrate und das Reproduktionsniveau fällt. 
Wer kennt sie nicht die PAT, die «Pfadi trotz allem». Die NZZ berichtet auf Seite 18 im Bund Schweiz vom 25. Juli 2008 über das Pfadi-Bundeslager Contura 08 der Pfadibewegung in der Schweiz, das in der Linthebene stattfindet und an dem rund 25000 Pfadis teilnehmen. Der Artikel berichtet in seinem zentralen Teil, dem ein grosses Bild beigesellt ist, auf welchem eine Leiterin einen Pfadi im Rollstuhl schiebt während ein anderes Kind ihre Hand hält: «Von den 320 Lagerteilnehmer der PTA sind rund die Hälfte Leiter, was ein optimales Betreuungsverhältnis ermglicht. Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sollen durch verschiedenartike Aktivitäten ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten erfahren. Während sie der Alltag oft stark an bestehende Strukturen und Einrichtungen bindet, können sie im Rahmen der PTA daraus ausbrechen und vielfältige Erfahrungen sammeln. In dieser Hinsicht bietet das Bundeslager als neue Umgebung unzählige Möglichkeiten und Herausforderungen, die mit Spass undSpiel gemeistert werden können. Andere Mitmenschen, mit und ohne Behinderung, die Natur und die Region sind Teil dieser fliessenden Integration, die für alle Teilnehmenden eine grosse Bereicherung sein kann. So stand am Donnerstag beispielsweise der PTA-Tag auf dem Programm. Alle PTA-Mitglieder besuchten den Kinderzoo in Rapperswil und genossen bei einen Badibesuch das sonnige Lagerwetter.»
Bleibt als Frage vor allem, weshalb der Alltag denn diese Kinder «oft stark an bestehende Strukturen und Einrichtungen bindet». während hier in der Pfadi es doch auch anders geht. 
Eher einem Beitrag aus Absurdlikon entspricht der gleichnebenstehende Artikel auf Seite 18, der NZZ vom 25. 7. 08 mit dem Titel «Auch Juden dürfen Halalfleisch einführen». «Das Bundesamt für Landwirtschaft darf die Bewilligung zur Einfuhr von Halalfleisch für die islamische Gemeinschaft nicht einfach deshalb verweigern, weil an der Imnportgesellschaft ein jüdischer Aktionär beteiligt ist». So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, allerdings kann das Bundesamt den Entscheid noch an das Bundesgericht in Lausanne weiter ziehen. Wenn ich das so lese, so meine ich, ich läse irgendetwas aus der Zeit des Nationalsozialismus. Dann erfahre ich aber, dass die Sache schon wieder ziemlich komplex ist, denn die Schlachtviehverordnung sieht in Artikel 18 a vor: dass Kontigente von Halalflesich – jenes Fleisch, das nach dem Ritual des islamischen Glaubens geschlachtet wird –  «Angehörigen  der islamischen Gemeinschaft sowie der ihnen zugehörigen juristischen Personen und Personengemeinschaften zugeteilt» werden. Da nun einer der Aktionare nicht Muslim sondern Jude ist, ging das Bundesamt davon aus, die Aktionsgesellschaft, die juristische Person also, sei nicht der muslimischen Gemeinschaft angehörig. Nun haben die höchtens Gerichte allerdings festgestellt, dass eine juristische Person gar nicht einer Kirche angehören kann. «Die Bewilligung für den Import von Fleisch rituell geschlachteter Tiere darf daher nur davon abhängig gemacht werden, dass der Importeur des Vertrauen der betroffenen Religionsgemeinschaft geniesst». Es kann also auch ein Atheist so etwas einführen.
Warum diese ganze Diskussion rund um die Schlachtviehverordnung?
«Der Import von Fleisch rituell geschlachteter Tiere wird in der Schweiz einzig aus Gründen des Tierschutzes kontigentiert. Da das Schächten im Land selbst verboten ist, erlaubt das tierschutzgesetz die Einführ von Koscher- und Halalfleisch einzig zur Versorung der jüdischen und islamischen Bevölkerung. Weiter darf der Import nicht gehen, denn mit Rücksicht auf den Tierschutz sollen auch im Ausland für die Schweiz nicht mehr Tiere geschächtet werden als unbedingt nötig».
Die ganze Sache ist ja im 19. Jahrhundert in die Bundesverfassung – als antisemitisch gemeinte Blokade der Juden und als Tierschutzanliegen getarnt – gerutscht und lässt sich nun heute, wo der Tierschutz so prominent ist, nicht mehr wegkriegen. Über die Probleme der industriellen Tierhaltung und das Schlachten der Tiere kann sowieso kaum diskutiert werden.
Eine Überlegung noch, mache ich mich als der Tierquälerei schuldig, wenn ich nur meines fetten Bauches wegen in der türkischen Metzgerei ein Gigot kaufe, der für Muslime importiert worden ist?
Die rechtlichen Dinge sind kompliziert, wie eben dieses Beispiel zeigt und sie werden noch komplizierter, und warum? Weil wir meinen, wir könnten Konflikte, die wir ausdiskutieren müssen, um Lösungen zu finden, per staatlicher Macht im positiven Recht lösen, aber schauen wir mal hin:
NZZ, Nr. 172, 25. Juli 2008, Seite 45, Rubrik «Zürich und Region»
«Zunehmende Kriminalisierung des ungeschützten Sexualaktes. die Aids-Hilfe Schweiz nimmt mit Besorgnis eine Verschärfung der Rechtssprechung zur Kenntnis».
«Nach Vorgabe des Bundesgerichts muss in Zürich ein Mann verurteilt werden, weil er fahrlössig siene Sexualpartnerin mit dem HI-Virus infiziert hat».
Was ist passiert: ein 76jähriger Geschäftsmann, offenbar mit viel Druck auf der Leitung, pflegt seit Jahren immer wieder ungeschützte Sexualkontakte mit Gelegenheitsbekannten, wie das so schön heisst. Eine dieser Frauen hat ihm in nachhinein eröffnet, sie sei HIV-positiv. «Trotz dieser Mitteilung verzichtete der Mann weiterhin auf die Benützung von Kondomen und steckte zwei Jahre später eine wesentlich jüngere Frau mit einem seltenen HI-Virus an. Die Frau zeigte ihn an, das Bezirksgericht sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten: wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Verbreitung eine gefährlichen menschlichen Krankheit. Der Mann zog das Urteil vor Obergreicht und wurde dort im März vergangenen Jahres freigesprochen (NZZ, 29. 3. 07)». 
Was war denn geschehen? Der Mann hatte vor dem Obergericht ausgesagt, er sei überzeugt gewesen, sich nicht angesteckt zu haben, da bei ihm keine Ansteckungssymptome aufgetreten seien. Da hatte er eben seine Rechnung ohne das Bundesgericht gemacht, das eben der Ansicht ist, dass genau das unerheblich ist, ob man von seiner HIV-Positivität wisse oder nicht. Wer sich riskant verhalte, also die Safer-Sex-Regeln missachtet habe, müsse damit rechnen, künftige Sexualpartner anzustecken (NZZ 2.7. 08). 
Und so sprachen ihn die Bundesrichter schuldig, indem sie die Rechtssprechung verschäften:
«Neu wird ein HIV-Positiver nicht nur dann bestraft, wenn er Sexualpartner vorsätzlich oder eventualvorsätzlich ansteckt (oder anzustekcn versucht), sondern auch, wenn er die Handlung fahrlässig begeht: weil er zwar nicht weiss, ob er allenfalls HIV-positiv ist, dies aber nicht mit Sicherheit ausschliessen kann»
Nun hoffen wir einfach, dass alle diese Richter, die das verfügten, zu Hause bei ihren Gattinnen immer Kondome benutzen, ja möglicherweise sind sie bereits alle angesteckt, und wissen es nicht, weil sie keine Symptome haben, da sie ja nicht wissen können, mit wem ihre SexualpartnerInnen tagsüber, während sie bundesrichtern, so herummachen und ihr Unwissen über ihren Zustand nicht davor schützt, unschuldig zu bleiben. Denn zweifellos ist es ein riskantes Sexualverhalten, mit jemandem ungeschützt sexuell zu verkehren, der tagsüber so viel Zeit hat, den man nicht ständig kontrollieren kann. Damit möchte nun gewiss nicht den Gattinnen der Bundesrichter unrecht tun und ihnen etwas unterstellen. Ich möchte nur auf die schräge Logik des Gerichtes hinweisen. Vielleicht würde hier auch die Einführung des Harems weiter helfen, indem man die Frauen einsperrt. Diese Logik lässt sich in ihrer Verrücktheit immer weiter treiben und vergisst etwas, was das Bundesricht in seiner abschliessenden Weisheit nicht entschieden hat, nämlich:
«Dass auch der betroffenen Frau die Safer-Sex-Regeln bekannt waren und es benso ihre Plficht gewesen wäre, diese einzuhalten, dass als die beiden einvernehmlich ungeschützt miteinander verkehrten, dazu äusesrn sich die Bundesrichter nicht. Und genau diese einseitige Betrachtungsweise und dementsprechend einseitige Schuldzuweisung stösst bei der Aids-Hilfe auf grösstes Unverständnis. «Das Urteil aus Lausanne könnte schlimmstenfalls so interpretiert werden, dass man sich künftig beruhig auf ungeschützte Sexualkontakte einlassen darf, weil ja gemäss Bundesreicht eine einseitige Pflicht für HIV-Positive und neuerdings aus für Leute mit riskantem Sexualvorleben besteht, die Safer-Sex-Regeln einzuhalt, sagt Thomas Lyssy, Sprecher der in Zürich domizilierten Aids-Hilfe Schweiz».
Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes sind wir wieder dort, wo die politische Reaktion die Menschen schon immer haben wollte, wo die Herrschaft ansetzt: Sexualität ist gefährlich, der Lust nachzugeben ist gefährlich und verbrecherisch und wer nach seinen Gelüsten lebt macht sich schuldig. 
Nun ist es aber auch richtig, dass die Richter die Gesetze nicht machen, sondern auslegen. Wenn man etwas verändern will, dann muss man das Gesetz verändern. Und genau dies schlagen die Juristen der Aids-Hilfe Schweiz auch vor, nämlich, den Artikel l231 des Strafgesetzes (Verbreitung einer menschlichen Krankeheit) nicht mehr anzuwenden. Dieser Artikel wird zusammen mit dem Epidemiegesetz zur Zeit revidiert.