Im Verlauf des Prozesses sind die ursprünglichen 22 Millionen Deliktsumme – 10 Millionen hatte er schon vor dem Prozess aussergerichtlich an die Krankenkassen zurückbezahlt – auf noch rund 5 Millionen gesunken (immer noch kein Klacks, wenigstens nicht für unsereiner als Normalverdiener).
Die Staatsanwaltschaft hat nicht eben ein Bild von grosser Kompetenz abgegeben, ihr Gurtachter hat nicht wirklich solid auf das Wichtige des Falles geachtet.
Aber im Verlauf des Prozesses ist es dann doch in ungefähr 300 von 450 Fällen so gewesen – befindet das Gericht –, dass rund 8566 Kliniktage nicht regulär abgerechnet worden sind. Das sind immerhin etwa 23 Jahre Kinikaufenthalte, fast ein Vierteljahrhundert. Diese kosten insgesamt 4, 2Mio Franken, also 490 Franken pro Tag. Das ist viel mehr Geld, als die meisten von uns pro Tag verdienen.
Das was da passiert ist, nennt man gewerbsmässigen Betrug. .
Rund ein Jahr hat der Psychiatrieprofessor in Untersuchungshaft verbracht. Während die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen Betrugs vier Jahre Zuchthaus verlangt, argumentierte die Verteidigung , der Angeklagte habe sich lediglich der Verletzung des Krankenkassenversicherungsgesetzes schuldig gemacht; die Krankenkassen hätten halt – frei nach Lenin, dass Vertrauen zwar gut, Kontrolle aber besser ist – die Abrechnungen eben genauer überprüfen müssen, und verlangt sechs Monate Gefängnis bedingt.
Das Gericht ist nun immerhing zur Auffassung gelangt, dass der Angeklagte sich einer schwerwiegenden Tat schuldig gemacht hat, weil er die Krankenkassen wissentlich betrogen hat und dabei auch das Vertrauen seiner PatientInnen, MitarbeiterInnen und der Versicherer missbraucht.
Da er aber bei der Aufdecken seiner Schandtaten mitgearbeitet hat und diese aufrichtig bereut hat, konnte das Gericht dem IV-Renter mildernde Umstände zubilligen, nicht zuletzt auf dem Hintergrund seines Alters – der Mann ist 62 Jahre alt – und seiner angeschlagenen Gesundheit.
Ein Berufsverbot wurde nicht ausgesprochen. Von etwas muss der arme Mann ja schliesslich auch wieder leben. Die Verteidigung hat beantragt, das Strafmass so festzulegen, dass der Mann, der 13 Monate in Untersuchungshaft war, nicht wieder ins Gefängnis muss, sondern beantragen kann, den Rest seiner Strafe in Halbfreiheit abzubüssen.
Marktwirtschaft
Der wirtschaftliche Tiefflieger Swiss muss sparen. Das ist zweifellos richtig und das hört man gerne, dass gespart wird. Aber wo spart er denn? Bei den Behinderten halt. Das hört man weniger gern.
Nun so einfach ist die Meldung nicht, die die NZZ in der Rubrik »Zürich und Region« auf Seite 53 berichtet. Die Kosten können gesenkt werden, wenn man Dinge wegwirft anstatt sie zu putzen und wieder zu gebrauchen. Was marktwirtschaftlich Sinn zu mchen scheint ist ein ökologischer Unsinn. Um was geht es überhaupt?
Es handelt sich um die Kopfhörer.
Die Swiss hat gerechnet, dass es für sie günstiger kommt, wenn sie Einwegkopfhörer verwendet, anstaatt Mehrwegkopfhörer.
Bisher hatten geistig Behinderte jeweils den Ohrenschmalz der Reisenden aus den Kofpfhörern gepellt, diese gereinigt, wieder schön gemacht und hygienisch verpackt.
Und dies bei rund 1,5 Millionen Kopfhörern pro Jahr, das sind etwa 4000 Kopfhörer pro Tag.
Eigentlich eine stolze Zahl, wenn man sich das so überlegt. Und ein staatliche Menge Ohrenschmaltz ist man versucht, zu denken.
Neu werden nur noch 200000 Mehrwegkopfhörer gebraucht, die in den Behindertenwerkstätten gewartet werden.
Für 55 Rappen wurden diese bisher gereinigt, was den Werkstätten einen Gewinn von rund 850'000 Franken eingebracht hat.
Es wird im Artikel nichts darüber gesagt, ob es ein Brutto- oder Nettogewinn ist. Wenn ich die Zahlen miteinander multipliziere, erhalte ich 825'000 Franken.
Ich würde dann eher von Umsatz sprechen, aber das ist ja nicht so wichtig. Es ist immer noch eine grosse Zahl.
Neu bezhalt die Swiss den Behindertenwerkstätten nur noch 47 Rappen pro gereinigten Mehrwegkopfhörer, dafür müssen die Behindertenwerkstätten auch noch die Transportkosten übernehmen, das sind dann noch 97'000 Franken, also etwa 8 mal weniger Umsatz.
Dafür dürfen die Behindertenwerkstätten 1.3 Millionen Einwegkopfhörer verpacken, zu 7 Rappen das Stück. Das macht dann noch circa 91'000 Franken.
Zählen wir die ungefähren Zahlen zu sammen, so ergibt das ruund 200'000 Franken, also ungefähr vier mal weniger.
Nun will das Züriwerk eine Kampagne machen, die lautet «Züriwerk produziert näher als China».
Man kann sich das weiter überlegen.
Denken Sie daran kluge Leserin und schöner Leser, wenn Sie das nächste Mal Swiss fliegen – falls es diese Gesellschaft dannzumal noch geben sollte – was passieren könnte – man wagt es gar nicht zu denken – wenn die Gesellschaft ihre corporate social responsibility entdeckte und ihre Kopfhörer bei geistig Behinderten in China in Stand halten lassen würde. Dann stünden »Geistigbehinderte Menschen in China« gegen »Geistigbehinderte Menschen in der Schweiz«. Wem soll man helfen durch die unternehmerische soziale Verantwortung?
Würde man dann die einen gegen die anderen ausspielen wollen, genauso wie man das in der »richtigen« Marktwirtschaft auch macht, oder würde man sich vielleicht Gedanken machen über die Ökologie, CO2-Verbrauch und dann etwas weniger fliegen? Was allerdings die Swiss noch mehr in Schwierigkeiten bringen würde – es würde Arbeitsplätze zerstören – dafür aber die Klimaerwärmung etwas weniger rasch ansteigen lassen würde?
Fast macht es den Anschein als seien diese Fragen nicht so leicht zu lösen, denn am Ende des Artikels wird lakonisch festgestellt, auch die Aufträge für verpackte Mailings der Werbewirtschaft seien dramatsich zurückgegangen.
Es wäre ja an sich schön, wenn weniger Schrott in der Gegend herum verteilt wird.
Aber als Problem bleibt, was können diese »geschützten« Werkstätten denn überhaupt noch sinnvoll Nachhaltiges herstellen, zu einem Preis den dieser Markt – und das kluge Leserin und schöner Leser – dieser Markt das sind wir alle, Sie und ich, überhaupt bezahlen wollen.
Ich fürchte fast, wir wollen in Tat und Wahrheit nichts bezahlen und finden es dafür schade, dass im Zuge der Globalisierung nun auch die Behindertenwerkstätten leiden müssen. Wir sind froh, wenn wir im Sinne eines Ablasses eine der unzähligen für Behinderte aller Art bettelnden Organisation mit 20, 50 oder 100 Franken bedienen können, ganz nach unseren persönlichen Vorlieben. Das ist das ethisch Gute an den moralischen Gefühlen, dass sie so wohlfeil sind. Auf diese Art können wir mit unserem wirtschaftlichen Crashprogramm, das unsere Lebensbedingungen weltweit zerstört verantwortungsentlastet fortfahren. Das ökonomische Pfingsterlebnis allerdings scheint sich noch ein wenig verzögern zu wollen.
Difficile est satiram non scribere, es sei nicht einfach über solche Zustände keine Satire zu schreiben, meinte schon Juvenal. Decimus Iunius Iuvenalis, der ungefähr zwischen 60 v.u.Z. und 127 n.u.Z. gelebt hat, hat ja auch damals schon schwierige Zeit erlebt, für seine Satiren wurde er, verlgeichsweise milde nicht getötet, sondern nur in die Verbannung nach Ägypten geschickt.