Die schweizerische Stiftungsaufsicht hat dieses Vorgehen, dass der Zürcher Rechtsprofessor Michael Riemer als »heikel« bezeichnet, abgesichert, so berichtet die »NZZ am Sonntag« auf Seite 13 und auf der Titelseite. Neben dem Aufmacher des Artikels über Prof. Zäch befindet sich noch ein weiterer Aufmacher auf der Titelseite mit dem Titel.
»Junge IV-Bezüger beziehen hohe Zustzrenten«. In diesem Artikel wird darauf hingewiesen, dass die Ergänzungsleistungen der AHV- und IV-Renten in den letzten Jahren ungebremst weiter angewachsen sind. Im Jahr 2004 wendeten Bund und Kantone dafür 2. 85 Milliarden Franken auf. Ein schöner Batzen gewiss. Das Problem dahinter liegt einfach darin, dass immer mehr Behinderte mit den von der IV bezahlten Renten ihren Lebensunterhalt nicht mehr zu bestreiten in der Lage sind. Mehr als die Hälfte der jungen IV-Rentenr beansprochen Ergängzungsleistungen.
Auf seite 13 erklärt die Zeitung, was den Ergänzungsleistungen genau sind. »Dei Ergängzungsleistungen (EL) helfen, dort, wo die Renten und das übrige Einkommen von Betagten und Invaliden die minimalen lebenskosten nicht decken. Sie sind Bedarfsleistungen, auf welche die betroffenen AHV- und IV-Rentner einen Rechtsanspruch haben«.
Dass hier ein Rechtsanspruch besteht, dass wir gewiss gewissen PoliterInnen, die bei jedem Anspruch, ausser jenem ihrer engeren Klientel – die in solchen Fragen gleichsam unter »Naturschutz« gestellt wird – , sogleich die Möglichkeit eines Missbrauchs wittern – ausser bei ihrer engeren Klintel versteht sich – , dieser Rechtsanspruch wird also diesem Genre von PolitikerInnen eher sauer aufstossen.
Woher kommen denn nun einfach diese hohen Kosten?
Die Erklärung ist erstaunlich simpel. Diese jungen IV-RentnerInnen beziehen deshalb so hohe Ergänzungsleistungen, weil sie entweder überhaupt nicht oder nur ganz kurzfristig überhaupt erwerbstätig gewesen sind. und somit über ungenügende Einkommen auf der ersten und der zweiten Säule verfügen.
Das soll ja mit der 5. IV-Revison insofern verhindert werden, als die Anstrengungen zur Intergration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt vergrössert werden sollen.
Doch hier sollte man sich nicht allzuviele Hoffnungen machen.
Am Ende wird der Druck auf die Menschen steigen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nur schwer in der Lage sind, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.
Die Arbeitsgesellschaft ist ein gesellschaftliches Modell, dem in vielerlei Hinsicht ganz einfach ihr zentraler Orientierungswert ein Stück weit abhanden gekommen ist, nämlich die Arbeit.
Und weil PolitikerInnen und ManagerInnen aufgrund der ihnen zugeschriebenen Machtpositionen sich gewohnt sind, andere Leute an ihrer Stelle lernen zu lassen, was nichts anderes bedeutet, als sich zu verändern, lassen sie sie also dort suchen, wo eh nicht mehr viel zu finden ist, nach dem Motto, da es nicht richtig funktioniert, versuchen wir es nochmals.
Es ist das alte »try harder«, dass immer im Zeichen von Orientierungslosigkeit hervorgeolt wird.
Dieses Mal wird es wohl noch verstärkt durch den moralischen Druck auf die Betroffenen, indem die von der SVP losgetretene Debatte um den Missbrauch von Rentenbezügen unter dem Motto der »Scheininvalidität« aus der Mottenkosten geholt wird.